Bundesrat Zelina: Kein Finanzausgleich - statt dessen strikte Budgetvorgaben für Pröll & Co durch Schelling
Bundesländer müssen 2015 endlich zur Sanierung des Staatshaushaltes beitragen
Der vom vom NÖ Landtag entsandte Team Stronach NÖ Bundesrat, Mag. Gerald Zelina, mahnt für das kommende Jahr 2015 starke Beiträge der Bundesländer bei der Sanierung des Staatshaushaltes ein. Das Einschlagen eines harten Sanierungskurses und ein Zurückfahren unnotwendiger Staatsausgaben ist unabdingbar und nicht mehr aufschiebbar, betont Zelina. Das müsse besonders den Landeshauptleuten klar gemacht werden.
Am Beispiel Niederösterreichs zeigt Zelina das notwendige Vorgehen und die Beiträge der Bundesländer auf:
"Wenn wir Finanzstabilität wollen sind folgende 4 Punkte vorrangig umzusetzen:
1. strikte Budgetvorgaben für Landeshauptmann Pröll durch Finanzminister Schelling. Der Finanzminister gibt jedem Bundesland ein Budget vor, mit dem der Landeshauptmann samt seiner Regierungsmannschaft auskommen muss, welches er aber ausgabenseitig in Selbstbestimmung verwenden kann.
2. Verbot der Aufnahme von Neuschulden - eine sogenannte Schuldenbremse - für Niederösterreich und deren ausgegliederten Gesellschaften. Landeshauptleute dürfen nicht durch zusätzliche Schuldenaufnahmen mehr ausgeben, als ihr vom Finanzminister zugeteiltes Budget ausmacht!
3. Haftungsgenehmigungspflicht durch den Bund, wenn Landeshauptleute zusätzliche Haftungen übernehmen wollen.
4. ein bundeseinheitliches Haushaltsrecht mit verpflichtender Bilanzerstellungspflicht für die Bundesländer auf Basis internationaler IPSAS/EPSAS/IFRS-Rechnungslegungs-Standards."
Einheitliches Haushaltsrecht bringt Transparenz, Vergleichbarkeit und Erhebung von Sparpotentialen
Nicht zuletzt in Hinblick auf die Ziele des EU-Stabilitätspaktes sind, so Zelina,
1. die Vergleichbarkeit der Bundesländer per Benchmarkerstellung und
2. auf einen Blick sichtbare Potentiale zur Verwaltungseinsparung, gemessen am effizientesten geführten Bundesland
absolut notwendig!
"Dazu ist endlich ein einheitliches Haushaltrecht für Bund und Länder notwendig. Den Schulden von Niederösterreich sind dessen Vermögen gegenüberzustellen und auszuweisen. Es ist ein riesen Unterschied ob ein Landeshauptmann Schulden aufnimmt und damit nachhaltige Infrastrukturinvestitionen tätigt oder ob er Schulden aufnimmt und damit seinen überdimensionierten Verwaltungsbeamtenapparat und deren Frühpensionen finanziert", betont der Bundesratsmandatar des Team Stronach für NÖ, Mag. Gerald Zelina, der so Beiträge der Bundesländer zur Sanierung des Staatshaushaltes fordert.